Rund um die Erziehung und Entwicklung von Kindern biete ich auf unterschiedliche Art und Weise Beratungen an.
Für das Familiengericht:
Kommt es zu einem Verfahren um das Sorgerecht, bestellt das Gericht Ingo Rosenthal als Verfahrensbeistand.
„Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.“ (§158 FamFG Abs.1).
„Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.“ (§158 FamFG Abs.4.)
In der Praxis bedeutet dies, dass Ingo Rosenthal bei einer Bestellung Kontakt mit dem Kind aufnimmt und sich intensiv mit dem Kindeswillen und den Kindesinteressen beschäftigt. Darüber hinaus führt er Gespräche mit Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen des Kindes, bereitet das Kind auf die richterliche Anhörung vor und begleitet es dorthin. In der gerichtlichen Erörterung ist er als Verfahrensbeistand stellvertretend für das Kind anwesend, erstattet Bericht und wirkt an einer einvernehmlichen Lösung mit.
Ist eine einvernehmliche Lösung im Verfahren nicht möglich, beauftragen Familiengerichte häufig ein Familienpsychologisches Sachverständigengutachten.
Ingo Rosenthal ist durch eine zertifizierte Zusatzqualifikation gemäß §163 Abs.1 Satz 2 FamFG für psychologische Diagnostik im Kontext familiengerichtlicher Gutachten als Sachverständiger bei den Familiengerichten anerkannt.
Aufgrund der lösungsfokussierten Grundhaltung von DEIN-FAMILIENCOACH, bieten wir Sachverständigengutachten vorzugsweise lösungsorientiert an.
Anfragende Richterinnen und Richter bitten wir vor der Bestellung telefonisch mit uns in Kontakt zu treten, um zu besprechen, ob ein lösungsorientiertes Gutachten zielführend sein kann und zeitliche Kapazitäten vorhanden sind.
Für Einrichtungen der Jugendhilfe:
Einrichtungen der Jugendhilfe bietet Ingo Rosenthal seine Unterstützung als Fachberater an. Dies kann regelmäßig in Form von Fallsupervision stattfinden oder auch punktuell als Fachberatung in Kinderschutzfällen, als Insoweit erfahrene Fachkraft.
Die „Insoweit erfahrene Fachkraft“ ist in Deutschland die gesetzlich gem. § 8a und § 8b SGB VIII festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Inoffizielle Bezeichnungen sind Kinderschutzfachkraft, IeF, Isef oder Isofak. Diese muss laut § 8a (4) Satz 2 „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ im SGB VIII durch Träger der Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind immer beratend hinzugezogen werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft zeichnet sich durch eine Zusatzausbildung aus und darf nicht mit den „(mehreren) Fachkräften“ im Satz 1 § 8a verwechselt werden. Des Weiteren ist die Bezeichnung gesetzlich fundiert im § 4 (2) KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).“
Für Privatpersonen:
In Fragen der Erziehung Ihrer Kinder beraten wir Sie gern. Insbesondere unterstützen wir Sie, wenn Sie bei einer Trennung von Ihrer Partnerin / von Ihrem Partner auf der Suche nach einer guten Lösung für Ihr Kind sind.
Fragen die Sie vielleicht klären wollen können u.a. sein:
Wann sagen wir es dem Kind?
Wie sagen wir es dem Kind?
Bleibt das Kind bei Mama oder Papa?
Was braucht das Kind?
Wie halte ich Kontakt zum Kind?
Beratung rund um Trennung und Scheidung erhalten Sie auch kostenfrei beim zuständigen Jugendamt.
Wenn Sie allerdings eine Klärung ohne Beteiligung des Jugendamtes wünschen, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir beraten Sie einzeln oder auch paarweise.